Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16545
OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01 (https://dejure.org/2001,16545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 (https://dejure.org/2001,16545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 9 U 102/01 (https://dejure.org/2001,16545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; LWG NW § 90; LWG NW § 91; WHG § 28
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht des Gewässerunterhaltspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1001
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
    Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62).
  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 4/93

    Umfang der Gewässerunterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung beinhaltet die Unterhaltspflicht eine öffentlich-rechtliche Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, bei deren Verletzung ein Betroffener, der Schäden an seinem Eigentum erleidet, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend machen kann, soweit die Gewässerunterhaltung nicht oder schlecht erfüllt worden ist (BGH NJW 1994, 3090, 3091; BGH NJW 1993, 180, 181).
  • OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94

    Keine weitere Beschwerde gegen Verlängerung einer Räumungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
    Es kann deshalb dahinstehen, ob - wie das Landgericht angenommen hat - das von § 256 ZPO geforderte Feststellungsinteresse besteht (st. Rspr.: BGHZ 12, 316; NJW 1978, 2031; OLG Köln OLGR 1995, 62).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - 18 U 18/12

    Abweisung der Klage eines Grundstückseigentümers wegen Vernässung seines

    Andererseits können die notwendigen Maßnahmen nicht nur gefordert werden, um dem Oberleger das Wasser wegzuschaffen, sondern z. B. auch, um einen durch mangelnden Wasserabfluss verursachten gesundheitsgefährdenden Zustand zu beseitigen oder zu verhüten oder Vernässungen - auch durch vom Gewässer ausgehende Einwirkungen auf das Grundwasser - im Einflussbereich des Gewässers zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1994 - III ZR 4/93 - NJW 1994, 3090, 3091; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2011 - 2 U 53/10 - BeckRS 2011, 26246; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 - BeckRS 2002, 21945; OLG Celle, Urteil vom 27.06.1986 - 4 U 135/85 - NVwZ 1987, 260, 261).

    Bei der Prüfung, welchem Hoheitsträger eine Eigentumsbeeinträchtigung als unmittelbare Auswirkung seines hoheitlichen Handelns zuzurechnen ist, kann, wenn mehrere Pflichtenkreise berührt werden, die gesetzliche Regelung der Verantwortungsbereiche nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1987 - III ZR 159/86 - NVwZ 1987, 1115, 1116; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2001 - 9 U 102/01 - BeckRS 2002, 21945).

  • OLG Hamm, 31.01.2011 - 5 U 91/10

    Durchfeuchtete Kellerwand nach Beschädigung der Verrohrung eines Baches

    Solange bei normalen Verhältnissen das Wasser abgeführt wird, sind Unterhaltsarbeiten nicht notwendig (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.12.2001 - 9 U 102/01 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 6 U 4/13

    Verkehrssicherungspflicht und Gewässerunterhaltspflicht; Schadensersatz

    In den Unterhaltungszweck einbezogen ist auch die Verhinderung schädlicher Auswirkungen des Wasserabflusses, wie sie etwa durch Vernässungen im Einflussbereich des Gewässers eintreten können (BGHZ 125, 186 ff, juris, Rn. 19 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 4.12.2001, 9 U 102/01, VersR 2003, 1001 f).
  • LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen die Gemeinde auf Vornahme geeigneter

    Die Gewässerunterhaltungspflicht von Gemeinden nach § 90 LWG NRW i. V. m. § 28 WHG bezieht sich aber lediglich auf die Sicherstellung der Entwässerungsfähigkeit sowie dem störungsfreien Ablauf des Wassers und endet da, wo die Verantwortlichkeit des Eigentümers beginnt (vgl. OLG Hamm, VersR 2003, 1001 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht